Public Money, Public Code!

Public Money, Public Code!

Software, deren Entwicklung mit Steuergeld finanziert wurde, soll als freie Software der Allgemeinheit gehören.

 

Freie Software zeichnet sich durch vier Freiheiten aus, nämlich sie frei (1.) verwenden, (2.) verstehen, (3.) verbessern und (4.) verbreiteten zu dürfen. Jede Person darf freie Software (1.) herunterladen und nutzen, (2.) den Code auf Funktionen und Schwachstellen untersuchen, (3.) neue Funktionen hinzufügen und gefundene Schwachstellen schliessen sowie (4.) die ursprüngliche oder verbesserte Software grundsätzlich weitergeben.

 

Freie Software ist seit den 1980er Jahren in der Privatwirtschaft etabliert. Mit der freien Software Linux laufen 70% aller Server und fast 100% aller Supercomputer. Alle Leserinnen und Leser haben heute bereits freie Software genutzt, z.B. das Smartphone-Betriebssystem Android.

 

Im staatlichen Bereich nutzt das Bundesgericht die freie Software OpenJustitia zur Entscheidverwaltung und das Geo-Portal von swisstopo sowie das Ratsverwaltungssystem des Kantons Zug stellen ebenfalls freie Software dar.

 

Im Gegensatz zu proprietärer Software wie Microsoft 365 liegt die Kontrolle über freie Software beim Gemeinwesen, welches für Support, Verbesserung und Sicherheit nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden ist, sondern selbst internes Knowhow aufbauen oder lokale Informatik-KMU beauftragen kann. Die Öffentlichkeit des Softwarecodes ermöglicht es Sicherheitsforschern oder interessierten Personen, Sicherheitslücken zu finden und zu deren Behebung beizutragen. Indem eine freie Software bei möglichst vielen Kantonen und Gemeinden sowie beim Bund Verbreitung findet, entstehen Synergieeffekte in Bezug auf deren Weiterentwicklung und Interoperabilität, was Steuern spart.

 

Im Bund (Art. 9 EMBAG) sowie im Kanton Bern (Art. 26 DVG) ist der Grundsatz “public money, public code” bereits gesetzlich verankert; der Kanton St. Gallen erarbeitet einen Gesetzesentwurf. Zur Förderung von digitaler Souveränität, Bürgervertrauen und der lokalen Wirtschaft sollte der Kanton Zug ebenfalls die gesetzliche Verankerung des “public money, public code”-Grundsatzes ins Auge fassen. Sein Ratsverwaltungssystem hat es als freie Software bereits nach St. Gallen geschafft.

 

Peter Szabó, GLP Cham