Neues aus dem Kantonsrat An der Sitzung vom 29. Oktober 2026 behandelte der Kantonsrat unter anderem die folgenden Geschäfte: In der Detaildebatte um das Einführungsgesetz über die Krankenversicherung ging es hoch her. Eigentlich geht es hier primär um die Übernahme von Bundesgesetz, welches vorsieht, dass sich die Kantone in Zukunft nicht mehr an den stationären Spitalkosten, sondern ab 2028 mit einem Mindestprozentsatz an den Kosten der ambulanten und stationären Krankenkosten beteiligen. Damit wird dem Grundsatz ambulant vor stationär endlich Rechnung getragen. Durch die Auslegung der Kantonsbeteiligung als Mindestprozentsatz lässt der Bund die Möglichkeit zu, dass sich ein Kanton auch zu grösseren Anteilen an den Gesundheitskosten beteiligt. Die einen sahen das als willkommene Möglichkeit, um die Zuger Bevölkerung am finanziellen Erfolg des Kantons teilhaben zu lassen, andere sahen darin eine Subvention, welche die wahren Kosten des Gesundheitssystems verschleiert. In der ersten Lesung einigte sich der Rat darauf, den Prämienanstieg für 2028 abzufedern und sprach sich dafür aus, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat bei guter Finanzlage einen Antrag auf eine erhöhte Beteiligung des Kantons unterbreiten kann. Die GLP begrüsst diesen vorgeschlagenen Mechanismus ausdrücklich, damit Überschüsse auch künftig im Rahmen der Rechnungsberatung in Form tieferer Prämien an die Bevölkerung zurückgegeben werden können. Der Kantonsrat verabschiedete einen Kantonsratsbeschluss für einen Objektkredit zum Erwerb des Sportplatzes und der Parkierungsanlage der Kantonsschule Menzingen. Der Kauf dieser Sport- und Parkplätze, die auf einem Grundstück in der Bauzone liegen, ist für den Betrieb der Kantonsschule wichtig, da es innert sinnvoller Distanz keine Alternativen gibt. Doch der Preis für das Grundstück war sogar für Zuger Verhältnisse hoch; 24 Millionen Schweizerfranken. Was uns stört, ist, dass der Sportplatz zur Lärmvermeidung ausserhalb der Bürozeiten nicht genutzt werden darf. Auf die Frage von Reto Vogel, ob die Lärmrestriktionen für den Kaufpreis berücksichtigt wurden und weshalb die Anlage in der Bauzone und nicht in einer Zone öffentlichen Interesses liegt, führte der Baudirektor aus, dass der Kanton hier einen geländegängigen Allrad SUV mit vielen Funktionen kaufen würde. Dieser habe seinen Preis, auch wenn das Auto danach vor allem zum Einkaufen ins Zugerland gebraucht würde. Während diese Analogie aufzeigt, dass der Kanton mit dem SUV auch Rallye fahren, d.h. Sport- und Parkplatz für Bauprojekte verwenden könnte, so widerspiegelt sie leider auch wieder einmal die autofahrerlastige Sichtweise der Baudirektion. |