Überschüsse an die Bevölkerung zurückzugeben ist gerade bei guter Finanzlage das beste Mittel, um den Staat schlank zu halten. Bis 2027 profitieren die Zugerinnen und Zuger bereits von tieferen Krankenkassenprämien, weil ein Teil der Überschüsse zurückverteilt wird. Die GLP begrüsst ausdrücklich den im EFAS-Gesetz vorgeschlagenen Mechanismus, mit dem Überschüsse auch künftig im Rahmen der Rechnungsberatung in Form tieferer Prämien zurückgegeben werden können. Dabei erhält jede prämienzahlende Person ungefähr denselben Betrag. Damit ergänzt der Mechanismus den Steuerrabatt (Abstimmung Februar 2027) ideal: Dieser gibt vor allem jenen viel zurück, die viel Steuern zahlen.
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Deutlich weniger zufrieden sind wir mit der Vorlage zur Sanierung eines 870-Meter-langen Teilstücks der Kantonsstrasse von Zug nach Arth (Fridbach-Tellenmattstrasse). Die Sanierung an sich mitsamt den denkmalgeschützten Uferverbauungen und historischen Betongeländern ist unbestritten. Hingegen zeigt sich nun an der konkreten Vorlage, dass man sich insbesondere bei der Veloinfrastruktur nicht am Gesamtkonzept orientiert (zu geringe Breite des Rad-/Fusswegs) sowie auch von Seiten Regierung keine Flexibilität zeigt, am Geschwindigkeitsregime etwas zu ändern, relevante Gutachten dazu werden nicht zur Verfügung gestellt.
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Reto Vogel
Kantonsrat GLP, Risch
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