Gemäss dem Zuger Waldgesetz und dem kantonalen Richtplan bilden ausgewählte Wege und Pfade das Freizeit-Velowegnetz des Kantons. Dieses ist ein wichtiger Bestandteil der Naherholung und wird von einer wachsenden Zahl von Velofahrenden sowie von Wanderinnen und Wanderern genutzt. Insbesondere Singletrails wie der sogenannte «Felsentrail» auf dem Gebiet der Korporation Zug stellen zentrale Elemente der kantonalen Mountainbike-Infrastruktur dar.
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Im Mai 2026 wurden am oberen Abschnitt des Felsentrails umfangreiche Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten ausgeführt. Dabei erfolgten erhebliche bauliche Anpassungen. Gemäss Berichterstattung von zentralplus[1] wurde dafür nachträglich ein Baugesuch eingereicht. Solche Eingriffe können den ursprünglichen Charakter eines Trails wesentlich verändern. Je nach Ausführung können sie zudem Auswirkungen auf Sicherheit, Entwässerung, Naturverträglichkeit und die Attraktivität der offiziellen Routen haben. Werden offizielle Trails als weniger attraktiv wahrgenommen, besteht das Risiko, dass Nutzerinnen und Nutzer auf nicht dafür vorgesehene Waldabschnitte ausweichen.
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Unterhalts- und Ausbauarbeiten an kantonalen Freizeitwegen betreffen zahlreiche Anspruchsgruppen – von Grundeigentümerschaften über Gemeinden und Korporationen bis hin zu Wandernden und Velofahrenden. Entsprechend stellt sich die Frage, wie der Kanton im Rahmen des geltenden Waldrechts einen qualitativ hochwertigen, sicheren und attraktiven Unterhalt des Freizeit-Velowegnetzes sicherstellt und wie transparente Verfahren sowie einheitliche Standards gewährleistet werden können.
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Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
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- Bewilligungspflicht und konkreter Fall: Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sind bauliche Anpassungen, Materialeinträge oder Veränderungen an Routen des kantonalen Freizeit-Velowegnetzes bewilligungspflichtig? Nach welchen Kriterien wurden die jüngsten Arbeiten am Felsentrail beurteilt und bewilligt?
- Qualitätsstandards: Welche verbindlichen Anforderungen gelten für den Unterhalt und die Erneuerung kantonaler Wander- und Freizeit-Velorouten (insbesondere hinsichtlich Materialwahl, Entwässerung, Linienführung und Erhalt des Trail-Charakters)? Bestehen hierzu Richtlinien oder Leitfäden für die ausführenden Stellen?
- Mitwirkung und Kommunikation: Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass bei grösseren baulichen Veränderungen an kantonalen Freizeitwegen die betroffenen Anspruchsgruppen – insbesondere Nutzerorganisationen, Gemeinden und Grundeigentümerschaften – frühzeitig informiert und, soweit zweckmässig, in die Planung einbezogen werden?
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[1] Biker entsetzt: Felsentrail ohne Bewilligung umgebaut: https://www.zentralplus.ch/freizeit/biker-entsetzt-felsentrail-ohne-bewilligung-umgebaut-2888559
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